§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der BCS Fine Dining GmbH, insbesondere:
die Planung und Durchführung von Events jeglicher Art,
die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen,
die mietweise Überlassung von Equipment jeglicher Art,
Eigenveranstaltungen der BCS Fine Dining GmbH, einschließlich Ticketverkauf, sowie
Catering-Leistungen.
2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir deren Einbeziehung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung unserer AGB
§ 2 Vertragsschluss
1. Eigenveranstaltungen (Öffentliche Veranstaltungen) der BCS Fine Dining GmbH
1.1. Die von uns auf unserer Website beworbenen Veranstaltungen sind ausschließlich über unsere Domain www.lankenauerhoeft.de buchbar.
1.2. Sie können aus unserem Sortiment Artikel auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „jetzt kaufen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor abschicken Ihrer Bestellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre sämtlichen Angaben zu überprüfen und Ihre Bestelldaten zu korrigieren bzw. zu ändern, indem Sie auf den Button „Warenkorb aktualisieren“ klicken. Ihre Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Setzen des Hakens unsere Vertragsbedingungen akzeptiert und den Kaufvertrag mit uns abschließen.
1.3.Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
2. Privat- und Firmenevents
2.1. Bei der mietweisen Überlassung unserer Räumlichkeiten, dem Equipment, allen Catering Bestandteilen, sowie vereinbarten Dienstleistungen gilt, dass der Vertrag durch beidseitige Unterschrift der Auftragsbestätigung zustande kommt.
2.2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Dienstleistungs- und Preisübersicht in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den geltenden Nichtraucher- sowie Jugendschutzvorschriften.
2.3. Wir erbringen unsere Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung Unsere AGB können Sie jederzeit einsehen. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen, Preise
1. Sie sind verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.
2. Wir erbringen, die von Ihnen gebuchten und von uns zugesagten Leistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2.1. Eigenveranstaltungen (öffentliche Veranstaltungen) der BCS Fine Dining GmbH
(a) Haben Sie ein Veranstaltungsticket über uns im Rahmen einer Eigenveranstaltungen (Öffentliche Veranstaltungen) der BCS Fine Dining GmbH erworben, so müssen wir Sie zu der jeweiligen Veranstaltung einlassen. (Besuchsrecht). Eine Ausübung des Hausrechtes behaltenw ir uns dennoch vor. Zum Nachweis, dass Sie unser Vertragspartner sind und Sie von uns das Besuchsrecht erworben haben, werden Sie aufgefordert, das von Ihnen ausgedruckte Ticket vorzuzeigen. Dieses wird bei beim Einlass der Veranstaltung kontrolliert.
(b) Die Preise für die jeweilige Veranstaltung können Sie direkt den jeweiligen Angebotsinformationen auf unserer Internetseite und der Veranstaltungsbeschreibung entnehmen. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.
(c) Wir werden von unserer Leistungspflicht befreit, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigtem Vertragspartner identisch ist. Sie sind dafür verantwortlich, dass keine andere Person die Möglichkeit hat mit Ihrem Ticket missbräuchlich Einlass zu verlangen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbes. durch Einführen der Tickets in die Lesegeräte) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein. Sollte Ihr Ticket missbräuchlich mehrfach ausgedruckt und beim Einlass von mehreren Personen vorgezeigt worden sein, wird nur die Person eingelassen, die das erste Ticket bei sich führt. Eine Kontrolle, wer das Ticket rechtmäßig benutzt, erfolgt von unserer Seite nicht. Bezüglich Leistungspflichten beachten Sie bitte auch §5 dieser AGB.
2.2. Privat- und Firmenevents sowie Catering
(a) Die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen sind von uns zu erbringen. In der Auftragsbestätigung sind die jeweiligen Leistungen bepreist. Auch die Umsatzsteuersätze sind ausgewiesen. Bezüglich Leistungspflichten beachten Sie bitte auch §5 dieser AGB.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Eigenveranstaltungen (öffentlichen Veranstaltungen) der BCS Fine Dining GmbH
1.1. Alle anfallenden Entgelte sind mit Vertragsschluss fällig. Sie sind im Voraus und ohne Abzug an uns richten. Sie können den Preis der Veranstaltungstickets nach Ihrer Wahl per Apple Pay, Google Pay, Kreditkarte, PayPal ,Rechnung mit Klarna oder durch SPEA Überweisung über den Zahlungsdienstleister Mollie bezahlen. Die jeweiligen Zahlungsziele sind auf der Website einsehbar. Bei der Zahlungsabwicklung über Drittanbieter gelten die jeweiligen AGB. Diese sind auf den Infromationsseiten der Drittanbieter einzusehen.
1.2. Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
2. Privat- und Firmenevents sowie Catering
2.1. Unmittelbar nach Auftragsbestätigung entsenden wir dem Vertragspartner eine Abschlagsrechnung (Anzahlungsaufforderung) in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages. Die Abschlussrechnung erfolgt unmittelbar nach der Durchführung. Das Zahlungsziel für Rechnungen ist 8 Tage. Die Zahlungen sind per Banküberweisung zu leisten. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich, im Rahmen der Auftragsbestätigung, festzuhalten.
2.2. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nach, so sind wir berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
2.3. Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch dann berechtigt, wenn Sie Ansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
2.4. Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
§ 5 Änderungs- und Stornierungsbedingungen
1. Rückgabe der Tickets bei Eigenveranstaltungen (öffentlichen Veranstaltungen) der BCS Fine Dining GmbH
1.1. Die Veranstaltungstickets können nicht zurückgegeben werden. Sie werden grundsätzlich nur dann von uns zurückgenommen und der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung von uns abgesagt und/oder die Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt wird.
1.2. Eine Ausnahme gilt für Tickets für das Event "Kohlfahrt am Lankenauer Höft" wenn diese schriftlich durch den Käufer
(a) bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsdatum storniert werden, werden 90% des Ticketpreises in Form eines Gutscheins für das Lankenauer Höft erstattet.
(b) bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsdatum storniert werden, werden 50% des Ticketpreises in Form eines Gutscheins für das Lankenauer Höft erstattet.
(c) bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsdatum storniert werden, können die Veranstaltungstickets nicht erstattet werden.
Als Berechnungsgrundlage gilt die Anzahl der stornierten Tickets.
1.3. Veranstaltungstickets, die von einem Gruppen-Rabatt profitieren, sind von den Bedingungen in (1.2) (a,b,c) ausgeschlossen und können nicht storniert werden.
1.4. Veranstaltungstickets, die im Rahmen von Rabatt-Aktionen gekauft wurde, sind von den Bedingungen in (1.2) (a,b,c) ausgeschlossen und können nicht storniert werden.
2. Stornierungen Privat- und Firmenevents
2.1. Sie können gebuchte Privat- und Firmenevents sowie Caterings in Textform stornieren. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes Stornierungsbedingungen Dritter gelten, sind diese ergänzend Bestandteil des Vertrags.
2.2. Im Falle einer Stornierung sind wir berechtigt, unserem Vertragspartner die nachfolgend aufgeführten Kosten in Rechnung zu stellen:
(a) Bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Preises
(b) Bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Preises
(c) Bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des vereinbarten Preises
(d) Bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Preises
(e) Bei späteren Stornierungen: 100 % des vereinbarten Preises
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierungserklärung bei uns.
3. Auftragsänderung Privatkunden und Firmenevents
3.1. Die Teilnehmer*innenzahl eines gebuchten Privat- und Firmenevents sowie Caterings kann einmalig um maximal 5 % gegenüber der in der ursprünglichen Auftragsbestätigung genannten Personenzahl reduziert werden. Diese Änderung muss mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich übermittelt werden. Im Anschluss erstellen wir eine angepasste Auftragsbestätigung.
3.2. Eine Erhöhung der Teilnehmer*innenzahl muss ebenfalls mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung über die Akzeptanz einer solchen Erhöhung liegt im Ermessen der BCS Fine Dining GmbH.
3.3. Alle Änderungen und Absprachen, die zu Kostenänderungen führen (zeitliche Änderungen, Speisen- oder Getränkeänderungen, die zu mehr oder minder Personaleinsatz in der Organisation oder Durchführung erforderlich machen usw.) müssen in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten und ausdrücklich von der BCS Fine Dining GmbH gestattet werden.
4. Rücktritt von Seiten der BCS Fine Dining GmbH
4.1. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 4 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere:
(a) Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
(b) Irreführende oder falsche Angaben des Vertragspartners über die Nutzung unserer Räumlichkeiten,
(c) Gefährdung unseres Ansehens oder drohende Imageschäden, z. B. wenn durch die - Veranstaltung unser Ruf in der Öffentlichkeit geschädigt werden könnte, oder der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
4.3. Kostenregelung im Falle eines berechtigten Rücktritts unsererseits sind alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sowie vertraglich vereinbarte Stornierungskosten vom Vertragspartner vollumfänglich zu tragen.
4.4. Bei einem berechtigten Rücktritt unsererseits steht dem Vertragspartner kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
§ 6 Umgang mit BCS externen Vertragspartnern und Materialien
1. Sofern wir auf Ihre Veranlassung technisches oder sonstiges Equipment von Dritten beschaffen oder Dienstleistungen beauftragen handeln wir in Ihrem Namen, mit Ihrer Vollmacht und auf Ihre Rechnung. Sie übernehmen die Verantwortung für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Equipments. Darüber hinaus stellen Sie uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Überlassung dieser Einrichtungen resultieren. Zudem können Dritte eigene AGBs inkl. Stornierungsbedingungen anwenden, zu dessen Einhaltung unser Vertragspartner sich verpflichtet.
2. Die Verwendung Kundeneigener technischer (insbesondere elektrischer) Geräte, wie Musik-und Tonanlagen, Mobiltelefone oder ähnlicher Geräte, welche die Nutzung unseres Stromnetzes/ unserer Technik erfordert, bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Sollten durch die Verwendung Ihrer technischen Anlagen Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Einrichtungen oder Anlagen auftreten, haften Sie für die daraus entstehenden Schäden, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
§ 7 Sachen des Kunden: Verlust oder Beschädigung
1. Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Ihre Gefahr auf unserem Gelände. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung, keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.
2. Von Ihnen etwaig mitgebrachtes eigenes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wir können hierfür einen behördlichen Nachweis anfordern. Erfolgt ein solcher Nachweis auf Verlangen nicht, können wir bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Ihre Kosten entfernen.
3. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorher mit uns abzustimmen und von uns zu genehmigen.
4. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Ansonsten können wir die nicht entfernten Gegenstände auf Ihre Kosten entfernen oder lagern. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können wir für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 8 Haftung
1. Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen und bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Sollten Störungen oder Mängel im Rahmen der Vermietung an unseren Leistungen auftreten, sind wir bei Kenntnis oder nach unverzüglicher Rüge durch Sie bemüht, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sie sind verpflichtet, das Ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ferner sind Sie verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Alle Ansprüche gegen uns verjähren ab dem gesetzlich festgelegten Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 9 Pflichten und Haftung des Kunden
1. Als Vertragspartner haften Sie für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus Ihrem Bereich oder Sie selbst verursacht werden.
2. Sie müssen die Räume sowie das Gelände und die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich behandeln und dafür Sorge tragen, dass die Nutzung anderer Räume oder Gemeinschaftsflächen nicht beeinträchtigt wird, dies gilt insbesondere für Lärmbelästigungen.
3. Bei privaten Veranstaltungen, bei denen wir nicht die Musikgestaltung übernommen haben und stellen, sind sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) von Ihnen vorzunehmen und einzuholen. GEMA-Gebühren sind von Ihnen zu tragen und abzurechnen. Ob Gebühren für Ihre Feier (Hochzeit, Geburtstag etc.) anfallen, können Sie direkt bei GEMA erfragen.
4. Wir haben das alleinige Hausrecht in allen Räumen und auf dem Gelände. Wir sind bzw. ein von uns beauftragter Dritter, ist jederzeit berechtigt, die Räume zu betreten, insbesondere bei Vorliegen einer Gefährdung oder eines sonstigen wichtigen Grundes.
5. Für sämtliche Schäden an den zur Nutzung überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und Anlagen, die aus fahrlässiger, grob fahrlässiger und/oder absichtlich schädlicher Nutzung bzw. Behandlung durch Sie und/oder Ihre Besucher oder Mitbenutzer entstehen, haften Sie uns in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes (gleiche, gleichwertige Sache, Neupreis, Neugeräte, -möbel).
6. Gleiches gilt für alle durch Sie, Ihre Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Schäden an den weiteren (Gemeinschafts-) Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und Anlagen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.
2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Bremen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Sie sind unwirksam.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An-stelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
§ 11 Kundeninformationen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.
Bremen, 07.02.2025